Das Masernschutzgesetz und die Änderungen vom Infektionsschutzgesetz
Zum 1. März 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft.
Es beschloss zahlreiche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die weit über die Masernimpfpflicht hinaus gehen.
Wir zeigen Dir, was Du wissen musst.
Was steht im Masernschutzgesetz?
Im Masernschutzgesetz steht, dass verschiedene andere Gesetze geändert werden.
Für uns v.a. wichtig sind die Änderungen im Infektionsschutzgesetz.
Diese zeigen wir Dir ganz genau.
Diese zeigen wir Dir ganz genau.
Das Masernschutzgesetz ändert:
- Infektionsschutzgesetz
- Sozialgesetzbuch 5. Buch
- IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung
- Medizinprodukte-Abgabeverordnung
- Heilmittelwerbegesetz
- Arzneimittelgesetz
- Arzneimittelverschriebungsverordnung
Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz haben wir Dir in einem Video und in einer Tabelle zusammengestellt.
Im Video gehen wir dabei auch auf grundlegende Themen des IfSG ein, damit Du die Änderungen in einem größeren Zusammenhang einordnen kannst.
Im Dezemeber 2021 wurde die Frist für die Masern-Impfpflicht auf den 21. Juli 2022 verschoben.
Inhalt des Videos:
00:40 Masernschutzgesetz03:00 IfSG §2
04:58 Meldepflicht
06:33 IfSG §6 Absatz 1
09:58 IfSG §24
20:26 IfSG §15
25:23 IfSG §6 Absatz 2
27:00 IfSG §7 Absatz 1
30:45 IfSg §7 Absatz 3
33:16 IfSG §33
34:06 IfSG §36
37:22 IfSG §20 Absatz 2 und 4 Impfungen
41:17 IfSG §20 Absatz 6 Kontraindikationen
42:06 IfSG §20 Absatz 8 Masern-Impfpflicht
46:35 IfSG §20 Absatz 12 Wem muss nachgewiesen werden?
47:18 IfSG § 20 Absatz 9 Was muss nachgewiesen werden?
48:18 IfSG §20 Absatz 10 Bis wann muss nachgewiesen werden?
49:21 IfSG §20 Zusammenfassung
50:53 Links
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